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   OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 LA 3/11   

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OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 LA 3/11 (https://dejure.org/2012,12978)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.05.2012 - 10 LA 3/11 (https://dejure.org/2012,12978)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - 10 LA 3/11 (https://dejure.org/2012,12978)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bürgerbegehren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22b Abs. 2 S. 2 Nr. 6 NGO; § 32 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 NKomVG
    Konkrete Änderung eines Bauleitplans als möglicher Gegenstand eines Bürgerbegehrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkrete Änderung eines Bauleitplans als möglicher Gegenstand eines Bürgerbegehrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Konkrete Änderung eines Bauleitplans als möglicher Gegenstand eines Bürgerbegehrens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 10 ME 204/08

    Hinreichende Bestimmtheit eines Bürgerbegehrens hinsichtlich der Koppelung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 LA 3/11
    Den Klägern ist zunächst darin beizupflichten, dass Gegenstand eines Bürgerbegehrens grundsätzlich auch Grundsatzentscheidungen zur baulichen Entwicklung einer Gemeinde sein können, die dann ihrerseits vom Rat bei späteren Ausführungsbeschlüssen zu beachten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 11. August 2008 - 10 ME 204/08 -, NdsVBl 2008, 314; Wefelmeier, a.a.O., Rn. 11).

    Aus dem dargestellten Sinn und Zweck der Fragestellung des Bürgerbegehrens und seiner Begründung folgt auch, dass subjektive, im Laufe des Verfahrens erläuternde Vorstellungen der Initiatoren oder der Vertreter des Bürgerbegehrens sowie außerhalb des Bürgerbegehrens von ihnen zur Verfügung gestellte Informationen - etwa weitergehende Erläuterungen in der Presse, in Informationsschriften oder auf einer Internetseite - für die Auslegung der Fragestellung ohne Belang und nachträgliche Änderungen des Bürgerbegehrens ausgeschlossen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 10 ME 75/05 - n.v., und vom 11. August 2008 - 10 ME 204/08 -, a.a.O.; Wefelmeier, a.a.O., Rn. 54).

    Im Übrigen ist durch die Rechtsprechung des Senates bereits geklärt, dass Gegenstand eines Bürgerbegehrens auch Grundsatzentscheidungen einer Gemeinde sein können, die dann ihrerseits vom Rat bei späteren Ausführungsbeschlüssen zu beachten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 11. August 2008 - 10 ME 204/08, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 10.09.2004 - 10 ME 76/04

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zur Nutzung eines städtischen Gebäudes;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 LA 3/11
    Die Reichweite des Bürgerbegehrens ergibt sich jedoch unter Zuhilfenahme der allgemeinen Auslegungsregelungen der §§ 133, 157 BGB aus dem Antrag einschließlich seiner Begründung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. September 2004 - 10 ME 76/04 -, NdsVBl. 2005, 52 m.w.N., und vom 14. Oktober 2005 10 ME 75/05 -, n.v.).

    Für eine "wohlwollende" oder geltungserhaltende Auslegung des Bürgerbegehrens ist daher kein Raum (vgl. Senatsbeschluss vom 10. September 2004 - 10 ME 76/04 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 LA 3/11
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458, 1459).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 LA 3/11
    Vielmehr müssen zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung begründet sein (Senatsbeschluss vom 19. März 2010 - 10 LA 119/08 - Nds. OVG, Beschluss vom 27. März 1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225, 1228; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 A 4.03 -, DVBl. 2004, 838, 839).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 LA 3/11
    Vielmehr müssen zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung begründet sein (Senatsbeschluss vom 19. März 2010 - 10 LA 119/08 - Nds. OVG, Beschluss vom 27. März 1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225, 1228; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 A 4.03 -, DVBl. 2004, 838, 839).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2004 - 10 LA 84/04

    Beachtlichkeit eines Bürgerbegehrens gegen den Erlass eines Bebauungsplans;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 LA 3/11
    Das Bürgerbegehren muss deshalb einen ihm möglicherweise entgegenstehenden Beschluss des Rates - hier den Aufstellungsbeschluss des Rates für die Änderung des Bebauungsplans Nr. VE2 "Erdenwerk C." - nicht benennen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2004 - 10 LA 84/04 -, NVwZ-RR 2005, 349; Wefelmeier, a.a.O. 41 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.02.1972 - IV B 66.71

    Bestimmung des Umfangs des Bestandsschutzes - Übertragung des Bestandsschutzes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 LA 3/11
    Eine die Zulassung der Berufung eröffnende Divergenz besteht hierin nicht, da die genannte Entscheidung des Senats die Frage der Klagebefugnis zwar anspricht, letztlich aber offen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 1972 - IV B 66.71 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 86).
  • VGH Hessen, 30.11.2015 - 8 A 889/13

    Bürgerbegehren

    Für eine "wohlwollende" oder geltungserhaltende Auslegung des Bürgerbegehrens ist daher kein Raum (vgl. dazu Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2012 - 4 CE 12.517 - juris, Rdnr. 28 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 10 LA 3/11 -, juris Rdnr. 25).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 154/18

    Außenwirkung; Betrieb; Bindung; eigener Wirkungskreis; Eigentum; GmbH;

    Maßgeblich für die Prüfung des Vorliegens der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bürgerbegehrens ist insoweit der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (Senatsbeschluss vom 21.05.2012 - 10 LA 3/11 -, juris Rn. 17).
  • VG Hannover, 05.06.2018 - 1 A 4391/16

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Entscheidung über Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens;

    Die Frage oder die Aussage nach § 32 Abs. 3 Satz 1 NKomVG kann im Verlauf des Verfahrens nicht mehr verändert werden; sie ist für das spätere Handeln der Kommune maßgeblich und ihrer Bestimmtheit kommt daher eine zentrale Bedeutung zu, so dass insoweit eine "wohlwollende Auslegung" nicht in Betracht kommt (KVR-NKomVG, Stand: Januar 2018, § 32 Rn. 55; Nds. OVG, Beschl. v. 21.05.2012 - 10 LA 3/11 -, juris Rn. 25).

    Daher genügt es nicht, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung des Bürgerbegehrens im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsausschusses über die Zulassung vorlagen, sondern der Anspruch auf Zulassung muss im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bestehen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.05.2012 - 10 LA 3/11 -, juris Rn. 17).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2014 - 4 L 208/12

    Bürgerbegehren hinsichtlich des Ausscheidens der Gemeinde aus einer

    Ein Bürgerbegehren nach § 25 GO LSA, das letztlich auf einen wie einen Gemeinderatsbeschluss wirkenden Bürgerentscheid (§ 26 Abs. 4 Satz 1 GO LSA) oder eine Beschlussfassung des Gemeinderates (§ 26 Abs. 4 Satz 3) gerichtet ist, kann auch eine politische Willensentschließung des Gemeinderates (vgl. VGH Hessen, Beschl. v. 2. Juni 1995 - 6 TG 1554/95 - zu § 8b HGO, zit. nach JURIS; Wiegand, Kommunales Verfassungsrecht Sachsen-Anhalt, § 26 GO LSA Nr. 2.1.) bzw. eine Grundsatzentscheidung (vgl. OVG Brandenburg, Beschl. v. 1. August 2002 - 1 B 22/02 -, LKV 2003, 87, 88 ff. zu § 20 GO BB; vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 21. Mai 2012 - 10 LA 3/11 - zu § 32 Abs. 1 NKomVG; VGH Bayern, Urt. v. 21. März 2012 - 4 B 11.221 - zu Art. 18a BayGemO; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27. Juni 2011 - 1 S 1509/11 - zu § 21 GemO BW, jeweils zit. nach JURIS zur Bauleitplanung) zum Ziel haben.
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 43/19

    Außenwirkung; Begründung; Bezugnahme; Innenrechtskreis; Leistungsklage;

    Denn die Kläger haben im für die Prüfung des Vorliegens der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bürgerbegehrens maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (Senatsbeschluss vom 21.05.2012 - 10 LA 3/11 -, juris Rn. 17) keinen Anspruch auf die begehrte Erklärung des Beklagten zu 2. Unabhängig davon, dass sich der Klageantrag der Kläger auf eine Erklärung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens insgesamt beziehen müsste (vgl. § 32 Abs. 6 Satz 1 NKomVG), da eine Entscheidung über das Vorliegen eines Teils der Zulässigkeitsvoraussetzungen lediglich im Falle einer - hier nicht erfolgten (vgl. Senatsurteil vom 04.12.2019 - 10 LC 154/18 -, juris) - Antragstellung nach § 32 Abs. 3 Satz 5 NKomVG vorgesehen ist, genügen die von den Klägern eingereichten Unterschriftenlisten in weiten Teilen nicht den vom Beklagten nach § 32 Abs. 6 Satz 1 NKomVG zu prüfenden Anforderungen.
  • OVG Hamburg, 05.03.2015 - 2 Bs 20/15

    Bezirksversammlung kann trotz Bürgerbegehrens über Bebauungsplan

    Dabei kann dahinstehen, ob die Fragestellung eines Bürgerbegehrens überhaupt einer - von den Antragstellern hier eingeforderten - Auslegung mit wohlwollender bzw. dem Bürgerbegehren zur Zulässigkeit verhelfenden Tendenz zugänglich ist (so z.B. VGH München, Urt. v. 21.3.2012, BayVBl. 2012, 632; a.A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.5.2012, NordÖR 2012, 404) und sich das von ihnen befürwortete Verständnis der Fragestellung noch im Rahmen möglicher Auslegung hielte.
  • VG Lüneburg, 07.01.2021 - 1 B 52/20

    Bindungswirkung; Bürgerbegehren; Einstweilige Anordnung; Vorabentscheidung;

    Entscheidungserheblich ist insoweit der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 21.5.2012 - 10 LA 3/11 -, juris Rn. 17; KVR-NKomVG, § 32 Rn. 134 m.w.N.).
  • VG Göttingen, 27.11.2019 - 1 A 394/17

    Bürgerbegehren; Kommunalverfassungsstreit; Schadensersatz; Treuwidrigkeit;

    Zur Auslegung ist zudem der Begründungstext heranzuziehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.05.2012 - 10 LA 3/11 -, juris, Rn. 23 m. w. N.).
  • VG Minden, 15.11.2012 - 2 K 2607/11

    Bürgerbegehren "PrO Sportplatz" ist unzulässig

    vgl. VG Köln, Urteil vom 25.05.2011 - 4 K 6904/10 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 02.03.2007 - 1 K 4143/06 -, juris; VG Münster, Urteil vom 30.10.2009 - 1 K 806/09 -, juris; vgl. hierzu auch: Klenke, Bürgerbegehren und Bauleitplanung - Die Reichweite des Ausschlusstatbestandes des § 26 Abs. 5 Nr. 6 GO NRW, NWVBl. 2011, 7 ff; Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.2009 - 1 S 2865/08 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.05.2012 - 10 LA 3/11 -, juris.
  • VG Schleswig, 15.12.2022 - 6 B 34/22
    Entscheidend ist allein, ob das Bürgerbegehren diesen Gegenstand betrifft (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.5.2012 - 10 LA 3/11 -, juris Rn 23f.).
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